Ihre Spendenbescheinigung.
Einfach. Schnell. Sicher.
Als gemeinnütziger Verein stellen wir Ihnen automatisch eine steuerlich anerkannte Spendenbescheinigung aus. Alle Infos zu Fristen, Abzugsbeträgen und Voraussetzungen.
Wichtig in Kürze
Brücken Suchthilfe e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sperrvermerk beim Finanzamt. Alle Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung – ohne Antrag, ohne Bürokratie.
Wann erhalte ich die Spendenbescheinigung?
Die Ausstellung erfolgt nach strengen Vorgaben des Finanzamtes. Sie müssen nichts beantragen – wir kümmern uns um alles:
- Sammelbestätigung: Im Januar des Folgejahres erhalten Sie automatisch eine Sammelbestätigung für alle Spenden des Vorjahres (Standard für wiederkehrende Spender).
- Einzelbescheinigung: Bei Bedarf stellen wir sofort eine Einzelbescheinigung aus – einfach E-Mail an spenden@bruecken-suchthilfe.de.
- Elektronisch: Per E-Mail als PDF (umweltfreundlich und schnell).
- Per Post: Auf Wunsch auch als Original per Post.
Für Unternehmen: Spenden bis zu 20% des Gewinns steuerlich absetzbar. Mehr zu Firmenspenden →
Wie hoch ist der Steuerabzug?
Der Steuerabzug hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Hier eine Übersicht für häufige Spendenbeträge:
| Ihre Spende | bei 30% Steuersatz | bei 42% Steuersatz | bei 45% Steuersatz |
|---|---|---|---|
| 50 € | 15 € Ersparnis | 21 € Ersparnis | 22,50 € Ersparnis |
| 100 € | 30 € Ersparnis | 42 € Ersparnis | 45 € Ersparnis |
| 250 € | 75 € Ersparnis | 105 € Ersparnis | 112,50 € Ersparnis |
| 500 € | 150 € Ersparnis | 210 € Ersparnis | 225 € Ersparnis |
| 1.000 € | 300 € Ersparnis | 420 € Ersparnis | 450 € Ersparnis |
Vereinfachtes Verfahren bis 300 €
Für Spenden bis 300 € genügt dem Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis – keine separate Spendenbescheinigung nötig. Trotzdem stellen wir Ihnen gerne eine aus, wenn Sie möchten.
Voraussetzungen für die Spendenbescheinigung
Um eine gültige Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir:
- Vollständigen Namen und Adresse: Bitte geben Sie bei der Spende Ihre korrekten Daten an.
- Eindeutige Zuordnung: Bei Überweisungen bitte im Verwendungszweck Namen angeben (bei abweichendem Kontoinhaber).
- Kein Gegenwert: Die Spende darf keinen unmittelbaren Gegenwert haben (kein "Kauf" eines Produkts).
Besonderheit: Buchspenden
Wenn Sie ein Buch für einen Bedürftigen spenden, ist dies ebenfalls steuerlich absetzbar, da der Bedürftige der eigentliche Empfänger ist. Sie erhalten eine normale Spendenbescheinigung über den gespendeten Betrag.
Häufige Fragen
Noch Fragen zur Spendenbescheinigung?
Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter – schnell und unkompliziert.
E-Mail an uns schreibenRechtliche Grundlagen
Unsere Anerkennung als gemeinnütziger Verein erfolgt durch das Finanzamt Düsseldorf unter der Steuernummer [Steuernummer einfügen]. Die Gemeinnützigkeit wurde nach §§ 51, 52, 54 Abs. 1 Nr. 3 AO anerkannt.
Die Spendenbescheinigungen werden nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ausgestellt und enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben:
- Name und Anschrift des Zuwendenden
- Tag der Zuwendung bzw. Zeitraum bei Sammelbestätigungen
- Höhe der Zuwendung
- Bestätigung, dass es sich um eine "uneigennützige Zuwendung" handelt
- Verzicht auf die Ausstellung einer gesonderten Bestätigung
- Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten