Steuerlich absetzbar Gemeinnützig anerkannt VR 12752

Ihre Spendenbescheinigung – einfach erklärt.

Als gemeinnützig anerkannter Verein (VR 12752) stellen wir Ihnen nach Eingang Ihrer Spende eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster aus. Bis 300 Euro genügt sogar Ihr Kontoauszug.

Ehrlich statt Werbesprech: Eine Bescheinigung darf nach dem Gesetz erst ausgestellt werden, wenn das Geld tatsächlich auf unserem Konto ist. Genau so halten wir es.

Das Wichtigste in Kürze

Drei Fakten, die Sie über Ihre Spendenbescheinigung wissen sollten.

Anerkannt

Gemeinnützig (VR 12752)

Brücken Suchthilfe e.V. ist ein eingetragener, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannter Verein. Zuwendungen an uns sind steuerlich absetzbar (§ 10b EStG).

Bis 300 €

Kontoauszug genügt

Für Spenden bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt in der Regel den vereinfachten Nachweis: Ihr Kontoauszug oder der Beleg Ihrer Banking-App.

Über 300 €

Bescheinigung nach Geldeingang

Sie erhalten die Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster als PDF – wir melden uns kurz wegen Ihrer Anschrift (Pflichtangabe).

Wir starten nicht bei null – das läuft bereits

Ihre Spende baut auf einem Fundament, das heute schon Menschen trägt.

Jede Woche: kostenlose, anonyme Selbsthilfegruppen in Düsseldorf und Hilden.

Deutschlandweit: kostenlose Bücher für Menschen, die sie sich gerade nicht leisten können.

Persönlich erreichbar: anonymer Chat per WhatsApp und Telegram – ohne Wartezeit auf einen Termin.

Warum wir keine Finanzierungsstände zeigen: Wir sind ein junger Verein – unser erster geprüfter Finanzbericht erscheint im März 2027. Bis dahin versprechen wir lieber nichts mit Zahlen, die noch nicht geprüft sind. Stattdessen zeigen wir Ihnen genau, was wir vorhaben – und melden dann geprüft, was daraus geworden ist.

Wann erhalte ich die Bescheinigung?

Nach Eingang Ihrer Spende – nicht vorher, nicht auf Antrag nötig.

Nach Geldeingang

Sobald Ihre Überweisung auf unserem Konto ist, stellen wir die Bescheinigung aus – früher darf es nach dem Gesetz niemand.

Jährlich gesammelt

Bei Daueraufträgen auf Wunsch eine Sammelbescheinigung zum Jahresende – schreiben Sie uns einfach.

PDF oder Post

Sie bekommen die Bescheinigung als PDF per E-Mail – auf Wunsch auch als Original per Post.

So kommt Ihre Spende an – festgeschrieben

Vier Zusagen, die nicht von uns erfunden sind, sondern in unserer Satzung stehen.

§ 3 Satzung

Zweckbindung

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden – unverhältnismäßige Vergütungen sind ausgeschlossen.

§ 4 Satzung

Ehrenamt zuerst

Vereinsämter werden bei uns grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Ihre Spende fließt in die Arbeit, nicht in Posten.

§ 11 Satzung

Kassenprüfung

Von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer kontrollieren die Kassenführung und berichten.

Ihre Spende und die Steuer – ehrlich erklärt

Keine Steuerberatung – aber die vier Fakten, die zählen.

So funktioniert der Spendenabzug

  • § 10b EStG: Spenden an gemeinnützige Vereine sind bis zu 20 % Ihres Gesamteinkommens absetzbar.
  • Bis 300 €: Ihr Kontoauszug genügt dem Finanzamt als Nachweis (vereinfachtes Verfahren).
  • Über 300 €: Sie erhalten nach Geldeingang eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster – wir melden uns kurz wegen Ihrer Anschrift (Pflichtangabe).
  • So rechnet es sich: Der Abzug senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen – erstattet wird Ihr persönlicher Grenzsteuersatz auf den gespendeten Betrag.

Was bekomme ich ungefähr zurück?

30 € Steuerersparnis

Richtwert ohne Gewähr: Die tatsächliche Erstattung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrem Einkommen ab. Gültig bis zur Höchstgrenze von 20 % des Gesamteinkommens.

Beispielrechnung – was kommt ungefähr zurück?

Ihre Spendebei 15 %bei 25 %bei 30 %bei 35 %bei 42 %
50 €8 €13 €15 €18 €21 €
100 €15 €25 €30 €35 €42 €
250 €38 €63 €75 €88 €105 €
500 €75 €125 €150 €175 €210 €
1.000 €150 €250 €300 €350 €420 €
Erstattung ≈ Spende × Grenzsteuersatz, gerundet. Richtwerte ohne Gewähr.

Gleich ausprobieren: Ihre Spende

Formular ausfüllen, Bankdaten per E-Mail erhalten, bei Ihrer eigenen Bank überweisen. Mehr ist nicht nötig.

Jeder Betrag hilft – auch 5 €. Komma oder Punkt beides geht.
Dorthin senden wir die Bankverbindung und Ihren Verwendungszweck. Nichts weiter.

SSL-verschlüsselt · 100 % eigener Server in Deutschland · keine Kartendaten

Häufige Fragen zum Spenden

Spendenbescheinigung oder Spendenquittung – was ist der Unterschied?

Keiner. Offiziell heißt das Dokument Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EStDV – umgangssprachlich Spendenbescheinigung oder Spendenquittung. Alle Begriffe meinen dasselbe und sind steuerlich gleichwertig.

Warum bekomme ich die Bescheinigung nicht sofort?

Weil das Gesetz es so vorschreibt: Eine Zuwendungsbestätigung darf erst nach tatsächlichem Geldeingang ausgestellt werden. Alles andere wäre unseriös. Gut zu wissen: Bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel Ihr Kontoauszug – Sie brauchen dann gar keine Bescheinigung.

Wo trage ich die Spende in der Steuererklärung ein?

In der Anlage Sonderausgaben im Bereich Spenden und Mitgliedsbeiträge. Die Bescheinigung müssen Sie nicht mitschicken – aber aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

Kann ich auch anonym spenden?

Ja – per Überweisung ohne Namensangabe. Dann können wir allerdings keine Bescheinigung ausstellen, weil diese Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift enthalten muss. Herzlichen Dank auch für anonyme Hilfe!

Ist eine Buch-Patenschaft auch absetzbar?

Ja. Auch wenn das Buch an einen Menschen auf der Warteliste geht: Ihre Zuwendung an den Verein ist eine ganz normale Spende – Sie erhalten dafür die übliche Bescheinigung.

Ich habe keine Bescheinigung erhalten – was tun?

Schreiben Sie uns einfach an hello@bruecken-suchthilfe.de – am besten mit dem Verwendungszweck Ihrer Überweisung (BRUE-Code). Wir klären das schnell.

Gut zu wissen: Ihre Hilfe hilft doppelt.

Einmal dem Menschen, der sie braucht – und einmal Ihnen bei der Steuererklärung.