Brücken Suchthilfe Brücken Suchthilfe
Steuerlich absetzbar

Ihre Spendenbescheinigung.
Einfach. Schnell. Sicher.

Als gemeinnütziger Verein stellen wir Ihnen automatisch eine steuerlich anerkannte Spendenbescheinigung aus. Alle Infos zu Fristen, Abzugsbeträgen und Voraussetzungen.

Wichtig in Kürze

Brücken Suchthilfe e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sperrvermerk beim Finanzamt. Alle Spenden sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung – ohne Antrag, ohne Bürokratie.

Wann erhalte ich die Spendenbescheinigung?

Die Ausstellung erfolgt nach strengen Vorgaben des Finanzamtes. Sie müssen nichts beantragen – wir kümmern uns um alles:

Wie hoch ist der Steuerabzug?

Der Steuerabzug hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Hier eine Übersicht für häufige Spendenbeträge:

Ihre Spende bei 30% Steuersatz bei 42% Steuersatz bei 45% Steuersatz
50 € 15 € Ersparnis 21 € Ersparnis 22,50 € Ersparnis
100 € 30 € Ersparnis 42 € Ersparnis 45 € Ersparnis
250 € 75 € Ersparnis 105 € Ersparnis 112,50 € Ersparnis
500 € 150 € Ersparnis 210 € Ersparnis 225 € Ersparnis
1.000 € 300 € Ersparnis 420 € Ersparnis 450 € Ersparnis

Vereinfachtes Verfahren bis 300 €

Für Spenden bis 300 € genügt dem Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis – keine separate Spendenbescheinigung nötig. Trotzdem stellen wir Ihnen gerne eine aus, wenn Sie möchten.

Voraussetzungen für die Spendenbescheinigung

Um eine gültige Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir:

  1. Vollständigen Namen und Adresse: Bitte geben Sie bei der Spende Ihre korrekten Daten an.
  2. Eindeutige Zuordnung: Bei Überweisungen bitte im Verwendungszweck Namen angeben (bei abweichendem Kontoinhaber).
  3. Kein Gegenwert: Die Spende darf keinen unmittelbaren Gegenwert haben (kein "Kauf" eines Produkts).

Besonderheit: Buchspenden

Wenn Sie ein Buch für einen Bedürftigen spenden, ist dies ebenfalls steuerlich absetzbar, da der Bedürftige der eigentliche Empfänger ist. Sie erhalten eine normale Spendenbescheinigung über den gespendeten Betrag.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Spendenbescheinigung und Spendenquittung?
Es handelt sich um dasselbe Dokument. Offiziell heißt es "Spendenbescheinigung nach § 50 Abs. 1 EStDV", umgangssprachlich oft "Spendenquittung" genannt. Beide Begriffe sind korrekt und steuerlich gleichwertig.
Kann ich auch anonym spenden?
Ja, aber dann können wir keine Spendenbescheinigung ausstellen, da diese Ihren Namen enthalten muss. Anonyme Spenden sind per Bargeld vor Ort oder per Überweisung ohne Namensnennung möglich – herzlichen Dank auch dafür!
Was muss ich mit der Bescheinigung machen?
Heften Sie die Spendenbescheinigung Ihrer Steuererklärung bei (Anlage Sonderausgaben). Bei elektronischer Steuererklärung (Elster) tragen Sie den Betrag unter "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" ein und bewahren die Bescheinigung für mögliche Nachfragen des Finanzamtes auf.
Ich habe keine Bescheinigung erhalten. Was tun?
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an spenden@bruecken-suchthilfe.de mit Angabe des Spendedatums und Betrags. Wir kümmern uns umgehend darum und senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb von 2-3 Werktagen zu.
Gilt das auch für ausländische Spender?
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt grundsätzlich nur für deutsche Steuerpflichtige. Ausländische Spender erhalten auf Wunsch eine Bestätigung über den Empfang der Spende, müssen die steuerliche Behandlung jedoch im jeweiligen Heimatland klären.

Noch Fragen zur Spendenbescheinigung?

Unser Team hilft Ihnen gerne persönlich weiter – schnell und unkompliziert.

E-Mail an uns schreiben

Rechtliche Grundlagen

Unsere Anerkennung als gemeinnütziger Verein erfolgt durch das Finanzamt Düsseldorf unter der Steuernummer [Steuernummer einfügen]. Die Gemeinnützigkeit wurde nach §§ 51, 52, 54 Abs. 1 Nr. 3 AO anerkannt.

Die Spendenbescheinigungen werden nach den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ausgestellt und enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben: