Jetzt helfen Steuerlich absetzbar Zweckgebunden

Nüchterne Mutter – Übergangshaus, in dem Mütter und Kinder zusammenbleiben

Übergangshaus für schwangere Suchtkranke und Mütter mit kleinen Kindern: Schutz, begleitete Abstinenz und der Einstieg in ein neues Leben – ohne das Kind zu verlieren.

Nüchterne Mutter – Übergangshaus für schwangere Suchtkranke und Mütter mit kleinen Kindern
Wohnen & Arbeit Düsseldorf & Hilden Konzeptphase

Das Dilemma: Entzug oder Kind

Schwangere Suchtkranke stehen vor einer unmöglichen Wahl: Ein Entzug in der Klinik – aber wer kümmert sich um das Kind? Das Kind behalten – aber wie wird man abstinent, wenn jede Nacht gefüttert werden muss und niemand die Last teilt?

Das Ergebnis ist oft tragisch: Mütter verlieren das Sorgerecht – nicht, weil sie schlechte Mütter wären, sondern weil es kaum Angebote gibt, die Abstinenz und Mutterschaft zusammen ermöglichen. Die Trennung treibt viele Frauen tiefer in die Sucht: eine Spirale aus Schuld, Scham und Rückfall.

Was „Nüchterne Mutter“ bieten soll

Wohnen mit Kind

Geplant: eigene Wohnungen mit Kinderzimmer im geschützten Haus – Mutter und Kind bleiben zusammen, immer.

Begleitete Abstinenz

Geplant: Hebamme, Suchtberatung und Erziehungsberatung im Team – medizinisch begleitet statt allein gelassen.

Rechtsbegleitung

Geplant: Unterstützung bei Jugendamt und Gericht – damit Abstinenz dokumentiert wird und das Sorgerecht eine faire Chance bekommt.

Frühförderung & Bindung

Geplant: Entwicklungsbegleitung für die Kinder und Mutter-Kind-Bindungsarbeit – Schäden verhindern, bevor sie entstehen.

Das Programm: Zwölf Monate zur neuen Normalität

  • Phase 1 – Stabilisierung: Entzug (ambulant oder in Klinikkooperation), medizinische Begleitung, Bindungsaufbau
  • Phase 2 – Struktur: Tagesrhythmus lernen, Mutter-Kind-Alltag meistern, erste Entspannung
  • Phase 3 – Perspektive: Ausbildung oder Arbeit in Teilzeit, Kita-Integration, neue soziale Kontakte
  • Phase 4 – Übergabe: eigene Wohnung vorbereiten, Nachsorge organisieren, Abschied feiern

Warum das Kind die stärkste Motivation ist

Kaum etwas motiviert so stark wie das eigene Kind: Keine Mutter will es verlieren. Herkömmliche Therapieangebote trennen Mutter und Kind – und nehmen damit genau die Kraft, die Genesung tragen kann.

„Nüchterne Mutter“ dreht das Prinzip um: Die Mutterschaft wird zur Heilungschance, nicht zum Hindernis. Wer für ein Kind stark sein will, hat einen Grund, jeden Morgen aufzustehen – auch an den schweren Tagen.

Für wen ist das Angebot gedacht?

  • Schwangere Suchtkranke, die vor der Geburt stabil werden wollen
  • Mütter mit kleinen Kindern, denen der Verlust des Sorgerechts droht
  • Frauen nach dem Entzug, die keine rückfallfreie Wohnsituation haben
  • Väter werden einbezogen – wenn sie abstinent sind und die Mutter zustimmt

Wofür Ihre Spende verwendet wird

Vier Bausteine – der konkrete Kostenrahmen steht in unserem Förderkonzept 2026–2030:

Wohnraum

Miete, Umbau und kindgerechte Einrichtung – ein sicheres Zuhause als Basis für alles Weitere.

Fachbegleitung

Hebamme, Suchtberatung, Erziehungsberatung – damit aus gutem Willen ein verlässliches Angebot wird.

Rechtsbegleitung

Beratung und Dokumentation für Jugendamt und Gericht – Sorgerecht ist oft eine Frage des Beweises.

Frühförderung

Material und Begleitung für die Kinder – damit die nächste Generation die Sucht nicht erbt.

Nachhaltigkeit & Ausblick

Geplant ist eine enge Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Kliniken und Suchtberatungsstellen der Region. Langfristig soll der laufende Betrieb über öffentliche Leistungsträger refinanziert werden – Ihre Spende finanziert den Anfang: Konzept, Räume und den Start.

Die Vision: Ein Modell, das zeigt, dass Trennung nicht die einzige Antwort ist – und das eines Tages auch anderswo Schule machen kann.

Der ehrliche Stand: Das Übergangshaus existiert noch nicht – wir sind in der Konzept- und Finanzierungsphase. Was heute schon läuft: unsere Selbsthilfegruppen in Düsseldorf und Hilden und der kostenlose Bücherversand. Geprüft berichten wir ab März 2027.

Häufige Fragen

Wer kann aufgenommen werden?

Geplant: schwangere Suchtkranke und Mütter mit Kindern bis etwa drei Jahren. Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Abstinenz. Die genauen Kriterien entstehen mit dem Aufnahmekonzept.

Was passiert bei einem Rückfall?

Kein automatischer Ausschluss: Genesung ist nicht linear. Ein Rückfall führt zu intensivierter Begleitung, nicht zur Trennung von Mutter und Kind – solange das Kindeswohl gewährleistet ist.

Wie lange können die Frauen bleiben?

Geplant sind zwölf Monate – mit der Möglichkeit zur Verlängerung, bis eine eigenständige, begleitete Wohnsituation steht.

Werden die Väter einbezogen?

Ja, wenn sie abstinent sind und die Mutter zustimmt. Bei Gewalt gegen Mutter oder Kind gilt klare Ausgrenzung.

Ist meine Spende steuerlich absetzbar?

Ja. Wir sind als gemeinnützig anerkannt. Bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel Ihr Kontoauszug; für höhere Beträge erhalten Sie nach Geldeingang eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster.

Keine Mutter sollte zwischen Entzug und Kind wählen müssen.

Helfen Sie, das Übergangshaus Wirklichkeit werden zu lassen – für einen Neuanfang, der zwei Leben verändert.