Satzung der Brücken Suchthilfe e.V.
Unser Grundgesetz in 13 Paragraphen: Zweck und Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft, Organe, Mittelverwendung und Kassenprüfung.
Alles, was es gibt, liegt hier offen. Und wir sagen Ihnen ehrlich, was noch kommt.
Brücken Suchthilfe ist ein junger Verein. Unsere Satzung, den Gemeinnützigkeitsbescheid und das Förderkonzept 2026–2030 finden Sie hier zum Download – der erste Finanzbericht erscheint im März 2027.
Die offiziellen Daten – wie sie auch im Vereinsregister und in unseren Dokumenten stehen.
Drei Unterlagen, die alles Wesentliche zeigen: wer wir sind, dass wir gemeinnützig sind – und wohin wir wollen.
Unser Grundgesetz in 13 Paragraphen: Zweck und Gemeinnützigkeit, Mitgliedschaft, Organe, Mittelverwendung und Kassenprüfung.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt – die Grundlage dafür, dass Zuwendungen an uns steuerlich absetzbar sind.
Wohin wir wollen: unsere Ziele, Maßnahmen und die geplante Mittelverwendung für die kommenden Jahre – die Blaupause unserer Arbeit.
Unser erstes vollständiges Geschäftsjahr ist 2026. Den geprüften Finanzbericht dazu veröffentlichen wir im März 2027 – genau hier, an dieser Stelle, als PDF.
Alle Einnahmen und Ausgaben werden lückenlos dokumentiert – vom Mitgliedsbeitrag bis zur Druckerei-Rechnung.
Nach § 11 unserer Satzung prüfen die gewählten Kassenprüfer die Kassenführung und berichten der Mitgliederversammlung.
Der geprüfte Bericht erscheint hier als PDF – dauerhaft abrufbar, ohne Anmeldung, ohne Hürden.
Vier Regeln aus unserer Satzung, die dafür sorgen, dass mit uns zu rechnen ist.
Das oberste Organ des Vereins. Sie wählt den Vorstand und die Kassenprüfer, nimmt deren Berichte entgegen und entscheidet über alle Grundsatzfragen.
Führt die Geschäfte und vertritt den Verein nach außen. Vereinsämter werden bei uns grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt (§ 4).
Ein oder zwei Kassenprüfer – von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt – prüfen die Kassenführung und berichten der Mitgliederversammlung.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Unverhältnismäßig hohe Vergütungen sind ausgeschlossen.
„Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.“Satzung der Brücken Suchthilfe e.V., § 3
Warum hier kein Berichtsarchiv liegt: Ganz einfach – es gibt noch nichts zu archivieren. Unser erstes volles Geschäftsjahr läuft gerade. Statt diese Seite mit Platzhaltern zu füllen, arbeiten wir lieber sauber und berichten dann gründlich. Was es heute schon gibt, sehen Sie oben: Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheid und das Förderkonzept 2026–2030. Der erste Finanzbericht folgt im März 2027.
Im März 2027. Er deckt unser erstes vollständiges Geschäftsjahr 2026 ab und erscheint hier auf dieser Seite als PDF – dauerhaft abrufbar. Bis dahin veröffentlichen wir bewusst keine Zwischenberichte: Wir berichten lieber einmal gründlich als oft oberflächlich.
Ja. Wir sind als gemeinnützig anerkannt – den Bescheid des Finanzamts finden Sie oben als Download. Für Zuwendungen bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel der Kontoauszug; für höhere Beträge stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung aus.
Nach § 11 unserer Satzung wählt die Mitgliederversammlung einen oder zwei Kassenprüfer für zwei Jahre. Sie prüfen die Kassenführung und berichten der Mitgliederversammlung. Zusätzlich gilt: Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden (§ 3).
Über Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen (Satzung, § 6). Unsere Gruppen sind für Teilnehmende kostenlos – möglich ist das, weil Vereinsämter grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt werden (§ 4) und wir Ausgaben auf das beschränken, was der Zweckverwirklichung dient.
Gern. Schreiben Sie uns an hello@bruecken-suchthilfe.de – etwa für Förderanträge, Ausschreibungen oder wenn Sie uns als Stiftung, Kommune oder Unternehmen unterstützen möchten.
Schreiben Sie uns – wir antworten persönlich und senden Ihnen gern weitere Unterlagen.