Steuerlich absetzbar Gemeinnützig anerkannt VR 12752

Monatlich helfen – planbar für alle Seiten.

Ein Dauerauftrag gibt uns, was in der Suchthilfe am seltensten ist: Planungssicherheit. Bei Ihrer Bank eingerichtet, jederzeit kündbar – wir buchen nichts von Ihrem Konto ab.

Keine Mitgliedschaft, keine Satzungspflichten, keine automatische Abbuchung. Nur eine regelmäßige Überweisung, die Sie allein kontrollieren.

Wir starten nicht bei null – das läuft bereits

Ihre Spende baut auf einem Fundament, das heute schon Menschen trägt.

Jede Woche: kostenlose, anonyme Selbsthilfegruppen in Düsseldorf und Hilden.

Deutschlandweit: kostenlose Bücher für Menschen, die sie sich gerade nicht leisten können.

Persönlich erreichbar: anonymer Chat per WhatsApp und Telegram – ohne Wartezeit auf einen Termin.

Warum wir keine Finanzierungsstände zeigen: Wir sind ein junger Verein – unser erster geprüfter Finanzbericht erscheint im März 2027. Bis dahin versprechen wir lieber nichts mit Zahlen, die noch nicht geprüft sind. Stattdessen zeigen wir Ihnen genau, was wir vorhaben – und melden dann geprüft, was daraus geworden ist.

Was aus Ihrer Spende konkret wird

Keine abstrakten Töpfe – Ihre Hilfe wird zu Dingen, die man anfassen kann.

Bücher, die ankommen

Jedes Paket aus unserer Bücher-Warteliste öffnet jemandem eine Tür – verschickt in neutralem Umschlag, kostenlos für die Empfängerin oder den Empfänger.

Räume, die tragen

Gruppen brauchen geschützte Orte. Ihre Spende hält Türen offen – in Düsseldorf und in Hilden, Woche für Woche.

Menschen, die da sind

Unsere Ehrenamtlichen geben ihre Zeit. Ihre Spende gibt ihnen die Mittel dazu: Material, Fortbildung, Erreichbarkeit.

So kommt Ihre Spende an – festgeschrieben

Vier Zusagen, die nicht von uns erfunden sind, sondern in unserer Satzung stehen.

§ 3 Satzung

Zweckbindung

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden – unverhältnismäßige Vergütungen sind ausgeschlossen.

§ 4 Satzung

Ehrenamt zuerst

Vereinsämter werden bei uns grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Ihre Spende fließt in die Arbeit, nicht in Posten.

§ 11 Satzung

Kassenprüfung

Von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer kontrollieren die Kassenführung und berichten.

Ihre Spende und die Steuer – ehrlich erklärt

Keine Steuerberatung – aber die vier Fakten, die zählen.

So funktioniert der Spendenabzug

  • § 10b EStG: Spenden an gemeinnützige Vereine sind bis zu 20 % Ihres Gesamteinkommens absetzbar.
  • Bis 300 €: Ihr Kontoauszug genügt dem Finanzamt als Nachweis (vereinfachtes Verfahren).
  • Über 300 €: Sie erhalten nach Geldeingang eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster – wir melden uns kurz wegen Ihrer Anschrift (Pflichtangabe).
  • So rechnet es sich: Der Abzug senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen – erstattet wird Ihr persönlicher Grenzsteuersatz auf den gespendeten Betrag.

Was bekomme ich ungefähr zurück?

30 € Steuerersparnis

Richtwert ohne Gewähr: Die tatsächliche Erstattung hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und Ihrem Einkommen ab. Gültig bis zur Höchstgrenze von 20 % des Gesamteinkommens.

Ihr Dauerauftrag – in einer Minute vorbereitet

Formular ausfüllen, Bankdaten per E-Mail erhalten, bei Ihrer eigenen Bank überweisen. Mehr ist nicht nötig.

Jeder Betrag hilft – auch 5 €. Komma oder Punkt beides geht.
Dorthin senden wir die Bankverbindung und Ihren Verwendungszweck. Nichts weiter.

SSL-verschlüsselt · 100 % eigener Server in Deutschland · keine Kartendaten

Häufige Fragen zum Spenden

Wie funktioniert der Dauerauftrag?

Formular ausfüllen – Sie bekommen Bankdaten, GiroCode und Ihren persönlichen Verwendungszweck. Den Dauerauftrag richten Sie danach bei Ihrer eigenen Bank ein (Online-Banking, zwei Minuten). Wir buchen nichts ab – die Kontrolle liegt komplett bei Ihnen.

Kann ich den Dauerauftrag ändern oder kündigen?

Jederzeit, ohne uns zu fragen: Der Dauerauftrag läuft bei Ihrer Bank, nicht bei uns. Betrag ändern, pausieren oder löschen – alles in Ihrem Online-Banking.

Was ist der Unterschied zur Mitgliedschaft?

Bei einer Mitgliedschaft gibt es Gegenleistungen (z. B. Stimmrecht) – sie ist steuerlich keine Spende. Der Dauerauftrag ist eine reine Spende ohne Gegenleistung und daher voll absetzbar.

Bekomme ich eine Bescheinigung für das ganze Jahr?

Ja, wie Sie mögen: nach jedem Geldeingang oder gesammelt zum Jahresende – schreiben Sie uns einfach. Und: Bis 300 Euro im Jahr genügt dem Finanzamt in der Regel Ihr Kontoauszug.

Ist meine Spende steuerlich absetzbar?

Ja, vollständig. Wir sind als gemeinnützig anerkannt; Spenden sind bis zu 20 % Ihres Gesamteinkommens absetzbar (§ 10b EStG).

Die schönste Spende ist die, die bleibt.

Mit einem Dauerauftrag geben Sie uns das Seltenste: die Sicherheit, auch nächsten Monat da zu sein.