Sie wollen Hilfe, aber keine Spuren? Das verstehen wir. Viele zögern, sich Hilfe zu holen – aus Angst vor dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder der eigenen Familie. Hier erfahren Sie, wo Sie wirklich anonym bleiben – und wo nicht.
Das Wichtigste zuerst
In Deutschland gilt striktes Berufsgeheimnis für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeuten und Suchtberater in anerkannten Beratungsstellen (§ 203 StGB). Ohne Ihre Einwilligung darf niemand etwas weitergeben – nicht an den Arbeitgeber, nicht an Angehörige. Ausnahme: akute Gefahr für Sie oder andere.
Drei direkte Wege zu Hilfe
Egal, wo Sie wohnen – diese drei Wege führen immer zu echter Hilfe. Wählen Sie den, der sich für Sie am machbarsten anfühlt.
1. Beratungsstelle vor Ort finden
Suchen Sie bei Google nach „Suchtberatung“ + Ihrem Wohnort (z. B. „Suchtberatung Köln“ oder „Drogenberatung + Ihr Landkreis“). Noch gezielter geht es über das bundesweite Suchthilfeverzeichnis: Postleitzahl eingeben, Angebot wählen. Beratung ist kostenfrei – das Erstgespräch ist in der Regel anonym möglich.
2. Ins Krankenhaus oder zur Ärztin
Bei akuter Gefahr – Vergiftung, starke Entzugserscheinungen, Krampfanfall: Notruf 112 oder direkt in die Notaufnahme. Für den geplanten Einstieg ist auch die Hausärztin oder der Hausarzt ein guter erster Schritt: ärztliche Schweigepflicht, Überweisung in die Entzugsbehandlung möglich. Vertraulich – aber nicht anonym.
3. Schreiben Sie uns
Schildern Sie uns Ihre Situation – auf Deutsch, Russisch oder Ukrainisch. Wir hören zu und helfen Ihnen, die passende Anlaufstelle in Ihrer Nähe zu finden. Ein Vorname oder Pseudonym genügt.
Die großen Anlaufstellen in Deutschland
Diese etablierten Organisationen betreiben Suchtberatungsstellen, Kliniken und Selbsthilfegruppen in ganz Deutschland. Alle genannten Beratungsangebote sind kostenfrei und vertraulich.
Caritas – Deutscher Caritasverband
Einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit einem dichten Netz an Suchtberatungsstellen. Beratung vor Ort – und eine kostenlose Online-Suchtberatung, die in der Regel innerhalb von zwei Tagen antwortet.
Diakonie Deutschland
Der evangelische Wohlfahrtsverband: Suchtberatungsstellen, Fachkliniken und Selbsthilfegruppen in ganz Deutschland – für Betroffene und Angehörige.
Deutsches Rotes Kreuz
Über 40 Beratungs- und Betreuungsstellen, Entgiftungs- und Rehabilitationseinrichtungen sowie rund 90 Suchtselbsthilfegruppen. Sorgentelefon für Angehörige: 06062 607670 (Fr–So und an Feiertagen, 8–22 Uhr).
AWO – Arbeiterwohlfahrt
Suchtberatungsstellen und Selbsthilfeangebote in vielen Städten und Landkreisen – kostenfrei und vertraulich, für Betroffene und Angehörige.
Der Paritätische
Dachverband von mehr als 10.000 gemeinnützigen sozialen Organisationen – darunter viele Suchtberatungsstellen und Einrichtungen der Suchthilfe.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
Führt das bundesweite Suchthilfeverzeichnis: Beratungsstellen und Kliniken per Postleitzahl finden – mit Filter für Beratung in anderen Sprachen.
Hinweis: Brücken Suchthilfe e.V. ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein und keinem dieser Verbände angeschlossen. Diese Übersicht nennt bewährte Anlaufstellen und verlinkt direkt auf die offiziellen Seiten. Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026.
Wo bin ich wirklich anonym?
Telefonische Beratung
AnonymSucht & Drogen Hotline 01806 313031 (täglich 8–24 Uhr, 20 Cent/Anruf) oder Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (rund um die Uhr, kostenfrei). Kein Name nötig, keine Registrierung.
Online-Beratung
Anonym möglichAngebote wie drugcom.de beraten per Chat und E-Mail – ohne Realnamen. Tipp: eine separate E-Mail-Adresse nur für Hilfe-Kontakte anlegen.
Selbsthilfegruppen
AnonymAA, NA und unsere Gruppen leben Anonymität als Grundprinzip: nur der Vorname – „was hier gesagt wird, bleibt hier“. Es werden keine Listen geführt.
Hausärztin / Hausarzt
Vertraulich, nicht anonymStrikte Schweigepflicht – aber die Abrechnung läuft über die Krankenkasse. In der ePA steuern Sie selbst, wer Ihre Befunde sehen darf.
Facharzt / Klinik
Vertraulich, nicht anonymDie Krankenkasse erfährt die Diagnose (Kostenübernahme). Ihr Arbeitgeber erfährt nichts – weder Diagnose noch Behandlungsgrund.
Betriebsarzt
Schweigepflicht giltAuch Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Ihnen die Nähe zum Arbeitgeber unangenehm ist, wählen Sie fürs erste Gespräch eine externe Stelle.
Was erfährt meine Krankenkasse?
Das ist eine der größten Sorgen. Die Fakten:
- Bei Beratungsstellen: Die Krankenkasse erfährt nichts – Beratung ist gemeinnützig und kostenfrei, es wird nichts abgerechnet.
- Bei ambulanter Therapie: Die Kasse übernimmt die Kosten und erfährt die Diagnose. Diese Daten unterliegen strenger Vertraulichkeit – Arbeitgeber erhalten keinen Zugang.
- Bei stationärer Behandlung: Die Kasse, die Rentenversicherung oder das Sozialamt bewilligt die Kosten und kennt daher die Diagnose.
- Bei Krankmeldung: Mit der elektronischen AU (eAU) sieht Ihr Arbeitgeber nur „arbeitsunfähig“ – keine Diagnose, kein Code.
- In der ePA: Befunde und Arztbriefe landen seit 2025 in Ihrer elektronischen Patientenakte – Sie steuern in der App Ihrer Kasse, wer sie sehen darf, und können jederzeit widersprechen.
Achtung: MPU und Führerschein
Wenn Sie wegen Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffallen (Unfall, Kontrolle), wird die Fahrerlaubnisbehörde informiert – hier gilt kein Datenschutz. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann angeordnet werden.
Anonyme Hilfsangebote im Überblick
Telefonisch – direkt und ohne Namen
- Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031 – täglich 8–24 Uhr, 20 Cent pro Anruf (Festnetz & Mobilfunk)
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 – rund um die Uhr, kostenfrei
- Nummer gegen Kummer: 116 111 – für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Mo–Sa 14–20 Uhr, kostenfrei
Online – schriftlich und zeitversetzt
- drugcom.de: Online-Beratung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit – per Chat und E-Mail, ohne Realnamen
- kenn-dein-limit.de: Anonymer Selbsttest zum eigenen Trinkverhalten (BIÖG)
- Unsere Gruppen: Erste Kontaktaufnahme ohne Anmeldung – ein Vorname oder Pseudonym genügt (so läuft der erste Besuch ab)
Vor Ort – persönlich, aber geschützt
- Suchtberatungsstellen: Das Erstgespräch ist oft ohne Ausweis und ohne Kassenkarte möglich
- Offene Selbsthilfetreffen: Viele Gruppen haben offene Sitzungen zum Schnuppern – nur mit Vornamen
- Unsere offenen Gruppen in Düsseldorf: Keine Anmeldung nötig – Gruppen finden
Die Grenzen der Anonymität
Anonymität hat ihren Preis: Ohne Ihre Daten kann niemand eine langfristige Betreuung sichern, Krankenkassen können nicht abrechnen, und im Notfall weiß niemand, wer Sie sind.
Situationen, in denen die Schweigepflicht endet:
- Lebensgefahr: Bei akuter Suizidgefahr oder schwerer Selbstgefährdung dürfen und müssen Profis handeln
- Gefährdung anderer: Wenn Dritte akut bedroht sind
- Gerichtliche Anordnung: Nur wenn ein Gericht die Herausgabe anordnet – das ist sehr selten
- Ihre Einwilligung: Wenn Sie selbst eine Weitergabe wünschen – etwa an die Krankenkasse für die Kostenübernahme
Tipp: Das erste Gespräch
Viele Beratungsstellen bieten ein völlig anonymes Erstgespräch an. Nutzen Sie das, um zu prüfen, ob Ihnen die Person und das Setting zusagen. Erst wenn Sie sich sicher fühlen, geben Sie weitere Daten preis.
Von der Anonymität zur Beziehung
Längerfristig ist echte Hilfe nur möglich, wenn Sie jemanden haben, der Sie kennt. Das heißt nicht, sofort Namen und Adresse preiszugeben – sondern:
- Eine feste Ansprechperson oder eine feste Gruppe finden
- Vertrauen Schritt für Schritt aufbauen
- Nur so viel von sich zeigen, wie sich richtig anfühlt
Viele beginnen anonym – in einer Hotline oder einem offenen Treffen – und finden dann eine Gruppe oder Therapie, bei der sie bleiben. Anonymität ist der Einstieg, nicht das Ziel.
Technische Anonymität: Was Sie selbst tun können
- Rufnummer unterdrücken: Im Mobilfunk *31# vor der Nummer wählen (z. B. *31#01806313031)
- Separate E-Mail-Adresse: Ein eigenes Konto nur für Hilfe-Kontakte
- Privater Browser-Modus: Der Verlauf wird nicht auf dem Gerät gespeichert
- VPN: Verschleiert Ihre IP-Adresse bei Online-Beratungen
- Öffentliches WLAN oder Telefon: Trennt den Kontakt von Ihrem eigenen Anschluss
Der erste Schritt muss kein großer sein
Bei uns genügt ein Vorname oder Pseudonym. Kein Ausweis, keine Registrierung, keine Weitergabe. Kommen Sie zu einem offenen Treffen – oder schauen Sie sich erst einmal um.
Häufige Fragen
Kann mein Arbeitgeber erfahren, dass ich in Beratung oder Behandlung war?
Nein. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen melden nichts an Dritte. Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Bei einer Krankmeldung erhält Ihr Arbeitgeber über die elektronische AU (eAU) nur die Information „arbeitsunfähig“ – ohne Diagnose und ohne Diagnoseschlüssel.
Werden meine Daten irgendwo gespeichert?
Bei Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen in der Regel gar nicht. Bei ärztlicher oder therapeutischer Behandlung ja – aber streng geschützt und weder für Arbeitgeber noch für Behörden einsehbar.
Kann ich anonym in eine Entzugsklinik?
Nein. Eine stationäre Behandlung erfordert Ihre Identität und einen Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung oder Sozialamt). Sie können aber bewusst eine Klinik außerhalb Ihres Wohnorts wählen – dort kennt Sie niemand.
Was bedeutet die elektronische Patientenakte (ePA) für mich?
Seit 2025 wird die ePA für gesetzlich Versicherte automatisch angelegt – sofern Sie nicht widersprechen. Seit Oktober 2025 müssen Praxen und Kliniken Befunde und Arztbriefe dort einstellen. Sie behalten die Kontrolle: In der App Ihrer Krankenkasse legen Sie fest, wer welche Dokumente sehen darf, und können einzelne Dokumente komplett sperren. Sie können der ePA auch jederzeit ganz widersprechen – Ihre Kasse muss die Akte dann löschen.
Wie finde ich eine Beratungsstelle in meiner Nähe?
Am schnellsten über das bundesweite Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (dhs.de): Postleitzahl eingeben, Angebot wählen. Alternativ suchen Sie bei Google nach „Suchtberatung“ + Ihrem Wohnort. Alle genannten Stellen beraten kostenfrei, und das Erstgespräch ist in der Regel anonym möglich.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) – gilt ausdrücklich auch für Beraterinnen und Berater für Suchtfragen in anerkannten Beratungsstellen
- § 35 SGB I (Sozialgeheimnis) für öffentliche Beratungsstellen
- Erreichbarkeit und Kosten der Sucht & Drogen Hotline: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (bioeg.de)
- Telefonseelsorge: telefonseelsorge.de · Nummer gegen Kummer: nummergegenkummer.de
- Suchthilfeverzeichnis: dhs.de · DRK-Suchthilfe: drk.de · Online-Suchtberatung: caritas.de · Diakonie: diakonie.de
Alle Angaben zu Telefonnummern und Erreichbarkeiten: Stand Juli 2026.